Antworten von Dr. Hans Kronberger im Namen der freiheitlichen EU-Kandidaten
Frage 1:
Bei der Behandlung
radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennstäbe muss das
Verursacherprinzip gelten. Der Export radioaktiver Abfälle in
Länder außerhalb der EU (mit in der Regel niedrigeren
Sicherheitsstandards) darf auf keinen Fall gestattet werden. Die
Freiheitlichen haben sich bereits bei der Behandlung der
EU-Richtlinie über nukleare Abfälle in diesem Sinne
eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun.
Frage 2:
Viele tausende Menschen
haben schon mit ihrer Gesundheit für die Geschäfte ihres
Landes mit nuklearen Abfällen gezahlt. Um zu verhindern, dass
Lagerstätten ohne Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung
beschlossen werden, müssen Bürger und NGO’s an allen
Entscheidungsprozessen umfassend beteiligt werden. Auch diese
Forderung hat die freiheitliche EU-Delegation bereits in der
vergangenen Legislaturperiode unterstützt.
Frage 3:
Was für nukleare
Abfälle gilt, gilt auch für die Standortsuche für
Atomanlagen: Wir setzen uns dafür ein, dass die Errichtung einer
Nuklearanlage nicht ohne mehrheitliche Zustimmung der Bevölkerung
erfolgen darf.
Frage 4:
Die Demokratisierung der EU
und eine verstärkte Beteiligung der Bürger und
Bürgervertretungen gehört zu den Hauptanliegen der
freiheitlichen EU-Delegation. Gerade in Bereichen wie der
Atompolitik muss diese Forderung so rasch wie möglich
verwirklicht werden. Für die Verpflichtung zur Transparenz und
demokratischen Beteiligung in allen relevanten Gesetzesvorhaben sind
wir im EU-Parlament schon bisher eingetreten, und wir werden dies
auch weiterhin tun.